Notariat Dr. Zaversky & Dr. Brodschild in Knittelfeld -
Liegenschaftsrecht

Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, eines Hauses oder auch eines Grundstücks ist es besonders wichtig, sich professionell beraten zu lassen. Gerne ist das Notariat Dr. Walter Zaversky und Dr. Christina Brodschild in Knittelfeld Ihr Ansprechpartner für eine fachgerechte Beratung und für das Erstellen von Verträgen.

Verträge und Beratung im Bereich Liegenschaftsrecht

Ob bei einem Verkauf oder einem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei einer Schenkung bzw. einer Übergabe – lassen Sie sich unbedingt von einem Notar beraten. Das Notariat Dr. Walter Zaversky und Dr. Christina Brodschild berät alle beteiligten Parteien unabhängig und objektiv. Wir stellen Ihnen sämtliche Informationen, die Sie im Rahmen des Liegenschaftsrechts benötigen, zur Verfügung. Gerne erhalten Sie bei uns auch amtliche Grundbuchsauszüge.

Kaufverträge und Schenkungsverträge

Nicht nur die Beratung ist essentiell, sondern auch die professionelle Erstellung von Kaufverträgen, Übergabeverträgen oder Schenkungsverträgen. In unserem Notariat in Knittelfeld erhalten Sie beides – wir führen eine sorgfältige Beratung durch und erstellen darauf abgestimmt Verträge und andere Schriftstücke für Sie. Sowohl beim Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks wissen wir, was Sie beachten müssen. Das Notariat Dr. Walter Zaversky und Dr. Christina Brodschild in Knittelfeld ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner im Liegenschaftsrecht.

Das Notariat Dr. Walter Zaversky und Dr. Christina Brodschild ist Ihr Experte.

Wir informieren Sie ausführlich und bringen immer unsere gesamte, langjährige Erfahrung als Notare in jede Beratung mit ein. Gerne nehmen wir uns ausreichend Zeit, damit wir jede Ihrer Fragen beantworten können. Unser Ziel ist es, dass Sie bestens informiert und ohne offene Fragen aus der Beratung gehen. Darüber hinaus erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Verträge, die eine reibungslose Vertragsabwicklung sicherstellen. Wir übernehmen auch die Berechnung der Grunderwerbsteuer sowie der gerichtlichen Eintragungsgebühr und, falls nötig, der Immobilienertragsteuer. Darüber hinaus holen wir die nötigen behördlichen Genehmigungen ein und veranlassen die Eintragung ins Grundbuch.

Kontaktieren Sie uns

Senden Sie uns Ihre Anfrage, wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.